IST Art. 21 EU GRC die RETTUNG

FOLGT AUS CORONA UND DER TEUER ERKAUFTEN NUTZLOSEN IMPFMÖGLICHKEIT DISKRIMINIERUNG UNSERES LEBENS?


IST Art. 21 EU GRC die RETTUNG?


Am 10.12.2020 postete ich das. Heute, nur 1 Monat später, die Menschenexperimente sind gerade angelaufen, kommt die Bundesregierung mit ihrem diesbezüglichen nächsten faschistoiden Angriff auf die Freiheit um die Ecke, der die Menschen im Land weiterhin maximal im Psycho-Krieg gefangen halten soll und wird. 👇

https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/neue-quarantaeneregeln-im-reiseverkehr-bundesregierung-bricht-versprechen-der-gleichbehandlung-von-geimpften-und-nicht-geimpften-/26780676.html?ticket=ST-305212-ExXfgumsUVbWVcSgy5R5-ap2

https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/neue-quarantaeneregeln-im-reiseverkehr-bundesregierung-bricht-versprechen-der-gleichbehandlung-von-geimpften-und-nicht-geimpften-/26780676.html?ticket=ST-305212-ExXfgumsUVbWVcSgy5R5-ap2


- 10.12.2020 -:

"In Zusammenhang mit der Diskussion zur Frage, ob von Corona-Impfungen die Teilnahme am "öffentlichen Leben" abhängig gemacht werden kann, wird es wohl darauf hinauslaufen, Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Landesverfassungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht - unter Umständen mit einer Vorlage-Anregung zum Europäischen Gerichtshof - neben den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und des Grundgesetzes auf Art. 21 Absatz 1 EU Grundrechte-Charta (GRC) aufmerksam zu machen bzw. mit entsprechendem Petitum in Anspruch zu nehmen. 


Es geht insgesamt um das VERBOT VON DISKRIMINIERUNG von LEBEN an und für sich. 


Bereits aus zahlreichen Ecken ´unterer politischer Schargen´ aber auch aus der Wirtschaft (u.a. der Kulturbranche) wurde und wird laut, dass man die Teilnahme an öffentlichem und zivilem Leben von Impfungen abhängig machen will. Bald würde es dann der Einzelhandel oder das Schwimmbad oder oder oder


Canada macht bereits den Anfang mit entsprechenden Ankündigungen: >>>Wenn Bars, Restaurants, Kinos, Sportveranstaltungen, Fluggesellschaften, Arbeitgeber und andere die Impfung zur Pflicht machen, wird jeder, der sich weigert, die Impfung zu nehmen, zu einer persönlichen Form der De-facto-Einschließung degradiert, bei der sein soziales Leben und seine Mobilität völlig eingeschränkt wird.<<< https://www.zerohedge.com/political/chief-medical-officer-says-canadians-who-refuse-vaccine-wont-have-freedom-move-around


England will den "Normales-Leben-Ausweis": https://www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/briten-legen-corona-impfpass-vor-wird-das-der-normales-leben-ausweis-74341210.bild.html


Aus Deutschland hörte man ähnliche Ideen z.B. von Konzertveranstaltern. Auf Europäischer Ebene hat sich der gesundheitspolitische Sprecher der EVP bereits in faschistoider Manier hervorgetan: Liese, MdEP. 


Das Bundesgesundheitsministerium hat das in Bezug auf die öffentliche Verwaltung bereits in einem Video eindrucksvoll mit einem JA beantwortet. Es ist anscheinend an allen vorbei gegangen und Spahn wird immer sagen können: "Haben wir doch gesagt". 


Schon längst heißt es, dass sich in öffentlichen Kliniken Personal impfen lassen muss. Risikogruppen stehen mit an No. 1 der Priorisierungsliste. Internationale Fluggesellschaften machen bereits Auflagen (Quantas). 


Auch aus der BAYERISCHEN sog. "Wissenschafts-Elite" hört man ähnliches. So von Georg Marckmann, Leiter des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der Ludwig-Maximilians-Universität München und Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin. Er war einer der federführenden Autoren des im Frühjahr informell erarbeiteten Konsenses zu Triage-Entscheidungen bei Covid-19.: 


>>>Marckmann: Wenn das Infektionsrisiko bei einer kulturellen Veranstaltung nur dann vertretbar ist, wenn nur geimpfte Menschen teilnehmen, fände ich das vertretbar. Menschen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht impfen lassen wollen, auch wenn sie es könnten, können dann eben nicht teilnehmen.<<<

https://www.welt.de/politik/deutschland/article222137448/Corona-Impf-Unwillige-koennen-dann-nicht-an-Veranstaltungen-teilnehmen.html?cid=socialmedia.facebook.shared.web&fbclid=IwAR3PVy1qbc4LCi53JhRDQjg7kS1LnR1Iu5tpjb9IGkpee275DBsBAHHC6zM


Auch ein Mitglied des Deutschen Ethikrates, Prof. Augsberg (seines Zeichens Jurist) äußerte sich dieser Tage in diese Richtung.

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Staatsrechtler-haelt-Impfpflicht-in-Teilbereichen-fuer-moeglich-415323.html


Wir sind umgeben von "Mengeles" und menschenverachtenden, unsere freiheitliche Grundordnung offen negierenden bis mit Füßen tretenden Individuen. 


Selbstherrliche und von Allmachtsphantasien befallene faschistoide Monster im Technokraten-Gewand. 


Nun, letztlich ist es eine Frage, ob die (unsere) Gesellschaft ihre Schlächter will oder ob sie bereit ist, aus ihrer Lethargie und dem künstlichen Wach-KOMA, in die sie künstlich versetzt wurde, AUFWACHT oder nicht!


Wie wir also besser NICHT wie vorstehend ausgeführt ungebremst zusteuern sollten, soll das Folgende aufzeigen. 


Dabei will ich bewusst nicht auf die allgemeinen Impf-Risiken eingehen; auch nicht auf spezifische, da mir hierzu schlicht die Daten fehlen, derer es aber zur Einordnung in den Kodex des Grundgesetzes im Rahmen einer Betrachtung von Art. 2 Abs. 1 GG bedürfte. Ich begnüge mich an dieser Stelle mit einer Betrachtung von Fragestellungen der vielerorts als problematisch  angesehenen "gentechnischen Veränderung/Manipulation" des menschlichen Organismus und den rechtlichen Abwehrmechanismen unserer Rechtsordnung.


Im genannten Artikel 21 Absatz 1 GRC heißt es:

 

"Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten."


Die Vorschrift folgt auf und ergänzt (konkretisierend) Art. 20 GRC - "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." 


Das erfasst sowohl das sog. öffentliche Recht als auch das Zivilrecht und (ungeachtet der jeweiligen Zugehörigkeitstheorien) das Strafrecht.


Art. 21 ist Ausfluss der Sorge des europäischen Gesetzgebers, dass die genetische Disposition von Menschen zu Krankheiten oder persönlichen Eigenschaften Anlass für Diskriminierungen bieten könnte. Dies weitestgehend auszuschließen soll diese Regelung  bewirken.


Art. 21 schützt sowohl vor negativer als auch vor positiver Diskriminierung. Es geht also darum festzustellen, ob eine Gruppe von Menschen wegen des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins einer genetischen Disposition benachteiligt wird.  


Vereinfacht gesagt und das Ergebnis vorwegnehmend (bezogen auf Impfung/Immunität durch einen gentechnisch verändernden Impfstoff): 


Ist jemand nicht geimpft und darf z.B. deswegen keine Flugreise antreten (Luftfahrtunternehmen verbietet das bzw. macht eine Impfung zur Bedingung für die Beförderung) läge eine Diskriminierung vor.

Ist jemand geimpft und darf deswegen eine Flugreise antreten (Luftfahrtunternehmen erlaubt NUR das) liegt eine positive Diskriminierung aus dem hieraus folgenden Umkehrschluss, dass der Nichtgeimpfte nicht mitfliegen darf.


Privileg auf der einen Seite folgt Benachteiligung auf der anderen Seite!


Die weitere, konkrete Einordnung bedarf zunächst der Feststellung über die genetische Disposition von Menschen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und der Erkrankung genannt "CoViD-19" und damit in Zusammenhang stehend über die "genetischen Merkmale", deren Veränderung mutmaßlich vermittels der Impfung herbeigeführt werden soll.


1.) Erkennen wir CoViD-19 als Krankheit an, folgt diese aus der genetischen Disposition des menschlichen Organismus, auf eine mit dem "Erreger", der zu CoViD-19 führt, verursachte Erkrankung keine natürliche, also aus dem körpereigenen Immunsystem resultierende Immunantwort (Abwehrantwort) haben soll. Gleichzeitig ist damit mutmaßlich die genetische Eigenschaft verbunden, nicht ohne Weiteres Antikörper zu haben bzw. zu bilden, was es erschwert, hier eine klare Differenzierung vorzunehmen. 


2.) Durch die "messenger-RNA-Impfung" soll - vereinfacht gesagt - das humane GENOM veranlasst werden, durch Proteinbildung via Antigen (RNA des angeblichen Corona-Virus) Antikörper gegenüber denjenigen Gensequenzen  zu bilden, die mutmaßlich als Bestandteil des SARS-2-Corona-Genoms gelten und daher eine potentielle Abwehrreaktion der Körperzellen gegenüber dem SARS-CoV-2 herstellen (ohne dass ich jetzt sagen könnte, dass dies bereits wissenschaftlich evident als wirksam festgestellt wäre!).


3.) Hypothese: Wird nicht geimpft und wird das humane Genom nicht zur Bildung dieser Antikörper veranlasst, kann keine Immunantwort entstehen und bliebe der menschliche Organismus dem mutmaßlichen SARS-CoV-2 gegenüber schutzlos ausgeliefert. So das Narrativ. Alternativ: Bildet der menschliche Zell-Organismus nicht anderweitig eine Immunantwort (ob das geschieht, weiß Wissenschaft nicht), besteht keine Abwehr und somit eine dauerhafte Infektionsanfälligkeit. Eine Antwort auf die Frage, ob durch eine Impfung eine sog. "sterile Infektion" (Verhinderung der Möglichkeit der Weitergabe) entsteht, gibt es derzeit ebenfalls nicht. Das betrifft also sowohl den Eigenschutz als auch die Frage der Herdenimmunität und des Fremdschutzes. 


4.) Außerdem soll der ungeimpfte menschliche Organismus für SARS-CoV-2 anfällig bleiben insofern, als hierdurch selbst bei Immunität gegenüber einer Erkrankung gleichzeitig eine Infektiosität des befallenen Organismus erhalten bliebe, ohne dass der betroffene Organismus die Viren abzutöten in der Lage sein könnte (weil ja keine Antikörper gebildet worden sind).


5.) Stellt die mRNA-Impfung eine gentechnische Veränderung dar? Sie stellt jedenfalls eine genetische Manipulation des Organismus (der körpereigenen Zellen) dar, Antikörper durch Infiltrierung mit einer FREMDEN RNA ( = einsträngige DNA; DNA ist doppelsträngig ) dar. 


Fachleute behaupten, dass eine Umwandlung von RNA in DNA im Körper nicht stattfinden könne, weil wir nicht über die entsprechenden Enzyme verfügen würden. Das ist z.B. solange mutmaßlich richtig, wie man z.B. NICHT über Retroviren spricht. Für den Einbau von RNA in DNA ( = gentechnische Veränderung) braucht man gewisse Enzyme, nämlich "revere Transcriptasen". Sie sind in uns in der Regel tatsächlich nicht vorhanden.


6.) Reicht das aus, um eine Veränderung genetischer Merkmale im Sinne von Art. 21 GRC herbeizuführen oder zu verneinen?


Nun bin ich weder Genetiker noch Biophysiker und muss mich an dieser Stelle auf die Expertise Dritter berufen.


Aus Vorstehendem folgt aber:


Nur dann, wenn durch den genetischen Befehl (eingeschleuste RNA-Sequenz des mutmaßlichen Virus) an das Genom des Menschen - und um einen solchen genetischen Befehl handelt es sich zweifelsohne - Antikörper gebildet werden, soll die (vage) Aussicht auf die Herstellung einer Immunreaktion des menschlichen Organismus bestehen. Gesichert ist das weder dem Grunde noch dem Umfang nach. Das betrifft sowohl die zeitliche Komponente als auch die Frage einer Viruslast, also der sog. Infektiösität.


Da dies wiederum nur durch die, durch Impfung hervorgerufene - wenn auch kurzzeitige - Veränderung der entsprechenden genetischen Information im menschlichen Genom vonstatten gehen kann, würde es sich nach meiner Auffassung (!) um ein insofern "genetisches (RNA-)Merkmal" handeln, das unerlässlich ist, um eine Veränderung des menschlichen Organismus herbeizuführen. 


Damit liegt aus meiner Sicht eine - wenn auch vorübergehende - genetische Veränderungs-Information vor, die durch eine Impfung als "Message" (Botschaft) an die humanen Zellen gesendet wird. 


Auch wenn dadurch - wovon hier ausgegangen werden soll - eine Veränderung der DNA-Struktur des Menschen (GENOM) behauptungsweise etwa nicht dauerhaft stattfinden soll, so findet sie jedoch zumindest vorübergehend durch eine genetische Information (mRNA-Einbringung) sehr wohl statt.


Die Impfung würde somit den Hintergrund hinsichtlich einer human-genoiden Veränderung bedeuten und über ein JA oder NEIN z.B. bezüglich der Teilnahme am öffentlichen Leben entscheiden.


Konsequenz:


Eine wie auch immer geartete und auch nur als kurzzeitige botenschaftliche Veränderung des menschlichen Genoms wäre die Voraussetzung für das Leben selbst und daher im Umfang von Art. 21 Abs. 1 GRC tatbestandlich gegeben sowie VERBOTEN! = Meine Schlussfolgerung.


Wirklich verboten? 


Die Frage stellt sich auch hier, denn ob Art. 21 GRC ein kategorisches Verbot beinhaltet, beantwortet der Gesetzgeber aus meiner Sicht eindeutig, wenngleich es in der Literatur zu Art. 21 GRC umstritten ist. 


ICH folge dem Wortlaut; hin zu einem kategorischen Verbot.


Da es zur konkreten Frage keine Rechtsprechung gibt, weil NOCH NIE gentechnische Manipulationen an Menschen mit dieser Stringenz unternommen wurden (zumindest nicht bekannt), darf man gespannt sein, wie ein Obergericht die Frage beurteilt, nachdem jede auch nur im Ansatz versuchte Diskriminierung durch einen Klagegegner im Wege einstweiliger Anordnung untersagt sein wird bzw. vor diesem Hintergrund untersagt werden müsste.


Denn dass ein Gericht eine etwaige Diskriminierung dieser Art nicht einstweilen untersagt, erscheint mir zumindest im derzeitigen Stadium der Entwicklung einigermaßen unwahrscheinlich. 


Dies zumal jegliche Erkenntnisse über Schäden und Folgen der Veränderung bzw. der Einflussnahme auf das menschliche Genom durch einen gentechnisch zumindest vorübergehend manipulierenden Impfstoff fehlen. 


Der Deutsche Ethikrat hat viel zur Frage von Immunität, Immunitätsausweis und Impf-Priorisierung getagt, schwadroniert und mit ´gewichtigen Worten´ Stellung genommen (im Mai, Sptember und Oktober sowie November 2020), aber bis heute nicht mit einem einzigen Wort die Frage der (möglichen) Diskriminierung im Sinne von Art. 21 GRC erwähnt! 


Damit macht sich der Ethikrat aus meiner Sicht zum Vasallen der Impfindustrie und hörigen Regierungs-Sprecher im Interesse gesteuerter Lobby-Vertretung. Alles was ich zu Fragen "gesellschaftlicher Spaltung" aus dieser Ecke gelesen habe, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. 


Es ist eine FRECHHEIT, mit welch nachgerade offensichtlicher Inkompetenz der Ethikrat - oder VORSATZ zur Desinformation - an die Sache herangegangen zu sein scheint; bisher.


Aus meiner Sicht hat sich der Ethikrat zumindest in dieser Hinsicht - auch darüber hinaus, wie es auf mich bis heute wirkt - umfangreich  disqualifiziert. 


Colorandi Causa: Die Vorsitzende des Ethikrates ist Medizinethikerin (Prof. Dr. med. Alena Buyx). Dem 24-köpfigen Ethikrat gehören immerhin 5 hochkarätige Volljuristen an. Vielleicht liegt es daran, dass nur 1 Humangenetiker mit von der Partie ist, von dem ich aber bislang noch nichts gehört habe. 


Angesichts dessen ist es mir völlig unverständlich, warum der von mir hier aufgegriffene Aspekt bis heute nicht in der - auch öffentlichen und politischen - Diskussion vorgekommen ist; wenn man zudem bedenkt, dass 152 von 709 Bundestagsabgeordneten Juristen sind (22 %). 


Auch außerhalb der Gremien habe ich keine öffentliche Debatte vernommen. Sie wird von den Medien auch nicht forciert, obwohl genau DAS ihre Aufgabe wäre; vor allem der öffentlich-rechtlichen Medien. Und zwar nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern LÄNGST UND spätestens JETZT.

Letzteres gilt umso mehr als bereits aus vielen Ecken Begehrlichkeiten laut wurden, bestimmte Teilnahmen an Leistungen und Leben von Impfungen abhängig zu machen; zwar berichtet, aber das war's auch schon.


Auch hat keiner ÖFFENTLICH das Thema "Reisen" thematisiert, obwohl auf Ebene der EU-Touristikminister längst eine solche Immun-Ausweis-Beschlussfassung an sämtlichen nationalen Parlamenten, aber auch am EU-Parlament vorbei existiert; und teilweise sogar schon umgesetzt ist (u.a. Rumänien und Deutschland - § 36 IfSG "Impfdokumentation" -). Seit Mai des Jahres und nach meiner Einschätzung auch der Grund, warum Herr Spahn generös das Thema Impfausweis aus dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz herausgenommen hatte, um es generös mit großer Geste dem Ethikrat zu überweisen.


Niemand im politischen Raum kann sich darauf rausreden, das nicht gewusst zu haben! Aus meiner Sicht liegt hier in diesem vielleicht wichtigsten Teilaspekt unseres Lebens am Beginn des 21. Jahrhunderts TOTALVERSAGEN sämtlicher Akteure - insbesondere der Opposition - vor.


Vor diesem Hintergrund kann sich natürlich ein Jens Spahn breitgrinsend hinstellen und verkünden, es werde keine "Impfpflicht" (oder Impfzwang) geben. Von wem aus sie es da nicht geben soll, hat er zu keinem Zeitpunkt gesagt und alle haben sich auch im Vorfeld des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes vom 18.11.2020 vom Blödsinn rund um § 28 a IfSG einlullen lassen.


Söder & Konsorten sprechen bereits von einem "Gebot der Impfung" und längst werden in regelrecht widerwärtiger Weise spaltarische Propaganda-Parolen laut im Sinne von "Nur ein geimpfter Deutscher ist ein anständiger Deutscher".


Wo bleibt der AUFSCHREI ? Oder ist es noch nicht heißt genug für den FROSCH?


Hier ist der Gesetzgeber gefragt, der im EILVERFAHREN in Anlehnung an Art. 21 Abs. 1 GRC ein absolutes "Verbot jeglicher Diskriminierung" in Zusammenhang mit Impfungen gegen was auch immer und strafbewehrt bei Zuwiderhandlung ins Gesetz - idealerweise ins IfSG -  schreiben MUSS! Notfalls auch unter Bruch der Ministerabsprache auf Ebene der EU-Touristik-Minister; nicht wahr, Herr Altmaier ( = Touristikminister) und Frau Dr. Merkel (Bundeskanzlerin) !


Hierzu habe ich schon vor einigen Tagen einen Vorschlag unterbreitet!

https://www.facebook.com/dietmar.schulz.3/posts/3928230610541242


Und sollte das nicht ins Konzept der EU-, WEF-, UNO- und sonstigen Agenden passen oder gar den Interessen der Pharma-Lobby zuwider laufen, ist es mir - mit Verlaub - scheißegal! 


Denn hier geht es um die Menschen, die Völker, den Souverän und kann und darf es nicht um eine Neue Weltordnung (NWO) oder eine NWO, die auch als Neue Welt-ORDER übersetzt werden könnte unter dem Diktat u.a. von Big Pharma oder jenen gemäß nachstehender Liste gehen!


Angestellte, die sich verhalten, wie unsere Politiker ( unsere Angestellten ) und staatlich, d.h. von unseren Steuergeldern alimentierten Chargen (Wahl-, Zeit-, Berufsbeamte - egal ob politisch oder nicht- ) verdienen nur EINS: 


Die außerordentliche (fristlose) Kündigung !


Unser Schicksal wird nicht in Berlin (BT) oder Brüssel (EU) entschieden, sondern alles, was folgt, folgt einem ewigen Plan, der heute auf eine personelle und von langer Hand vorbereitete, vermeintliche  Ideal-Besetzung trifft - Adressen wie nachstehend und es wird euch sicher Spaß machen, herauszufinden, wer es jeweils ist:


Westminster, London SW1A 1AA /

Avenue du Parc Royal, 1020 Brüssel /

Noordeinde 68, 2514 GL Den Haag / 

Carretera del Pardo, s/n, 28071 Madrid /

00120 Città del Vaticano, Rom /

Zhongnanhai-Areal in Peking /

420 5th Ave, New York, NY 10018 /

55 E 52nd St, New York, NY 10055 /

23 Avenue de Messine, Paris 75008 /

3555 Farnam Street, Omaha, NE 68131 /

455 Devon Park Dr, Wayne, PA 19087 /

1 Lincoln St, Boston, MA 02111 /

155 Congress St, Boston, MA 02110 /

Königinstraße 28, 80802 München /

440 5th Ave N., Seattle, WA 98109 /

224 W 57th St, New York, NY 10019 /

(einige weitere nicht aufgeführt)


Alle anderen sind Befehlsempfänger und willfährige Marionetten und "Söldner"."

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