1 Redaktion NEOPresse in Wirtschaft | 9. Dezember 2020

Parallel zur Zulassung des Impfstoffs arbeitet die Merkel-Regierung an einem „Bundes-Impfplan“. 

1 Redaktion NEOPresse in Wirtschaft | 9. Dezember 2020 https://www.neopresse.com/wirtschaft/merkel-regierung-legt-bundes-impfplan-vor/?source=ENLMerkel-Regierung&fbclid=IwAR3xYpC0xz8ov0ZKuZnjCrnsGdlWt5mOx-ASLTtyPLlpSY8nV74ble0ZQwY  legt „Bundes-Impfplan“ vor  Laut  „Bundes-Impfplan“  soll  der  neue  Corona-Impfstoff  am  29.  Dezember  zugelassen werden.  


Wie  Kanzleramtschef  Braun  am  Montag  mitteilte,  sollen  die  Impfungen „unverzüglich danach“ beginnen. Parallel zur Zulassung des Impfstoffs arbeitet die Merkel-Regierung an einem „Bundes-Impfplan“. Der Plan der „Ständigen Impfkommission“ STIKO sieht  vor,  dass  „vulnerable  Risiko-Gruppen“  und  medizinisches  Personal  zuerst  geimpft werden sollen: Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen, Personen im Alter von 80 Jahren und älter, Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen, Personal in  medizinischen  Einrichtungen  mit  engem  Kontakt  zu  Risikogruppen,  Personal  in  der ambulanten  und  stationären  Altenpflege  sowie  andere  Tätige  in  Senioren-  und Altenpflegeheimen  mit  Kontakt  zu  den  Bewohnern.  

Die  Zahl  der  Menschen  der  „ersten Impfwelle“ beziffert die STIKO auf 8,6 Millionen. 


Wenn  die  alle  geimpft  sind,  soll  die  „zweite  Gruppe“  drankommen:  Personen  im  Alter zwischen  75  und  80  Jahren,  Personal  mit  hohem  Ansteckungsrisiko  in  medizinischen Einrichtungen,  Personen  mit  einer  Demenz  oder  geistigen  Behinderung  in  Institutionen, Tätige  in  der  ambulanten  oder  stationären  Versorgung  von  Personen  mit  Demenz  oder geistiger Behinderung. Die STIKO geht hier von 6,7 Millionen Menschen aus. 


Danach  sollen  Obdachlose  und  Bewohner  von  Asylunterkünften  drankommen:  Personen zwischen 70 und 75 Jahren, Personen mit Vorerkrankungen, Personen in Asylunterkünften, Personal mit moderatem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen und Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst. Die STIKO geht hier von 5,5 Millionen Menschen aus, die geimpft werden sollen. 


Dann kommen Personen mit „erhöhter Priorität“ dran: Personen im Alter zwischen 65 und 70 Jahren,  Personen  mit  Vorerkrankungen,  Personal  mit niedrigem  Ansteckungsrisiko, LehrerInnen, ErzieherInnen, Personen mit „prekären“ Arbeits- oder Lebensbedingungen (z. B.  Saisonarbeiter).  6,8  Millionen  Menschen  sollen  laut  STIKO  unter  diese  Gruppe  fallen. 


Danach sind Regierungsmitarbeiter und Polizei dran: Personen im Alter zwischen 60 und 65 Jahren, Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen, Beschäftigte im Einzelhandel, Berufsgruppen der „kritischen Infrastruktur“ (Bundeswehr, Feuerwehr etc.). Das sollen laut STIKO 9 Millionen Menschen sein. 


Die letzte Gruppe mit der „Priorität niedrig“ soll zum Schluss geimpft werden. Das sind alle Personen  unter  60  Jahren.  45  Millionen  sollen  von  dieser  Einstufung  betroffen  sein. Insgesamt sind das 81,6 Millionen Menschen – also die gesamte Bevölkerung soll geimpft werden. 


2. Um die Impfungen möglichst „schnell und flächendeckend“ zu verabreichen, sollen „mobile Impfzentren“ eingerichtet werden. Im ersten Quartal sollen 10 Millionen Menschen geimpft werden,  deshalb  müssten  20  Millionen  Impfdosen  (wegen  der  Doppelimpfung  nach  drei Wochen) vorhanden sein. Der  „Bundes-Impfplan“  ist  von  der  Zulassung  der  Impfstoffe  abhängig.  Mit  der  Zulassung wird am 29. Dezember gerechnet. 


Ab Januar soll dann „das große Impfen“ beginnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat den Auftrag erhalten, ein einheitliches System zur Anmeldung und Terminvereinbarung einzurichten und zu betreiben. Sowohl Bundeskanzlerin Merkel als auch Pharmalobbyist Jens Spahn sagten zwar, dass es „keine  Impfpflicht  geben  werde“.  Allerdings  wissen wir  inzwischen,  wie  genau  es  die Kanzlerin  mit  ihren  Versprechen  nimmt...  Mit  der  Aussage  von  Spahn-Merkel  ist  nicht gesagt,  dass  die Impfung   nicht   doch   zu   einer   Art   Zwangsvoraussetzung   für Arbeitsplatz, Schule, Uni, Kino, Konzert, Geschäftsräume oder Fußballstadien werden könnte.

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